Vertragliche Haftungsbegrenzungen versus Haftpflichtversicherungsschutz

29.09.2015

Wenn das IT-Projekt doch einmal aus dem Ruder läuft, ist oftmals guter Rat teuer und umfassender Versicherungsschutz notwendig.

Vertraglich vereinbarte Haftungsbegrenzungen halten einer anwaltlichen oder gerichtlichen Prüfung im konkreten Schadensfall oft nicht stand. Ausschlüsse und Beschränkungen, wie z. B. für

> leichte Fahrlässigkeit
> „Kardinalpflichten“ bzw. „vertragswesentliche Pflichten“
> und wenn die Haftung auch typischerweise vorhersehbare Schäden ausnimmt

können unwirksam sein.

Neuere IT-Haftpflichtkonzepte bieten umfassenden Versicherungsschutz, auch für Tatbestände, die vor Kurzem noch nicht versicherbar waren, wie z. B.

> vertraglich vereinbarte Haftungserweiterungen (z. B. Service Level Agreements)
> Verzug, nicht nur infolge „Elektronikschäden“
> pauschaliert vereinbarter Schadenersatz
> Vertragsstrafen
> Eigenschadendeckung für Datenrisiken
> Cyberrisiken (von der Eigenschadendeckung über Erpressungsrisiken bis zur Betriebsunterbrechung).

Als neues Mitglied im Softwarezentrum, möchte die Sodalitas GmbH, mit einer über 15-jährigen Erfahrung als Spezialversicherungsmakler für IT-Unternehmen sowie Werbe- und Medienagenturen, die Teilnehmer gern über neuartigen Haftpflichtversicherungsschutz informieren.

Die kostenfreie Veranstaltung findet statt am 15.10.2015, 13:00 – 14:00 Uhr im Medienraum des Softwarezentrum Böblingen/Sindelfingen, Otto-Lilienthal-Straße 36, 71034 Böblingen.

Anmeldung erbeten bitte bis zum 08.10.2015 unter: bleul@sodalitas-gmbh.de

 

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